Feuerversicherung Gebäudeversicherung günstig – Vergleich der besten Angebote – Wer sollte abschließen?

Für wen ist die Wohngebäudeversicherung notwendig?

Die üblichen Gefahren, die jedem Wohngebäude drohen, sollten alle Eigentümer einer Immobilie mit einer Wohngebäudeversicherung absichern. Erwähnt seien hier nur das Unwetter mit Hagelschlag und Blitzeinschlag, ein Feuer, welches das komplette Anwesen vernichtet, ein verheerender Sturm oder ein Wasserrohrbruch. Die möglichen Folgekosten nach derartigen Schadensfällen können immens sein und den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Betroffenen nach sich ziehen, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Auch wenn man im Begriff ist, einen Hauskauf durch ein Darlehen zu finanzieren, muss man dem Finanzierungsinstitut gegenüber das Bestehen einer Gebäudebrandversicherung nachweisen.

Gefahren separat absicherbar

Im Bereich der Wohngebäudeversicherung ist es gängige Praxis, die einzelnen Tarifbausteine zum gewünschten Versicherungsschutz zu kombinieren. So können zum Beispiel die Bereiche Brand, Leitungswasser, Hagel- und Sturmschäden sowie Elementarschäden vom Versicherungsbeitrag her separat berechnet und als eigener Baustein in den Vertrag mit aufgenommen werden. Wird eine Immobilie, für die bereits eine Gebäudeversicherung besteht, verkauft, dann geht mit dem Eigentumswechsel auch die Gebäudeversicherung vom Alt-Eigentümer auf den neuen Eigentümer über. Der Erwerber darf dann die übernommene Wohngebäudeversicherung binnen vier Wochen kündigen. Wenn Sie eine Wohnimmobilie erworben haben und beabsichtigen, die alte Wohngebäudeversicherung zu kündigen, dann sollten Sie dies erst mit Wirkung zum Jahresende tun, weil Sie auch bei einer früher wirksamen Kündigung noch den Versicherungsbeitrag bis zum Jahresende zahlen müssen. Des weiteren sollte beim Versicherungswechsel stets darauf geschaut werden, dass keine Übergangszeit ohne Versicherungsschutz entsteht, bevor die neue Versicherung wirksam wird.