Krankenzusatzversicherung günstig – Vergleich der besten Angebote – Zahnversicherungen

Hohe Zahnarzterstattung

In den zurückliegenden Jahren gab es wiederholt Gesundheitsreformen, die dazu geführt haben, dass für die gesetzlich Krankenversicherten bei zahnärztlichen Behandlungen und der Versorgung mit hochwertigen Zahnersatzlösungen wie Kronen, Brücken, Implantaten und Inlays die zu zahlenden Selbstbeteiligungen nach und nach gestiegen sind. Zu welcher konkreten Behandlung sich der Patient auch entschließt, die gesetzlichen Krankenkassen leisten nur noch einen an den jeweils erhobenen Befund angelehnten und festgelegten Zuschuss. Egal ob der Patient nur eine funktionale Grundversorgung möchte oder aber auch auf optisch-ästhetische Merkmale Wert legt, deren Realisierung meist deutlich teurer ist, der Zuschuss der Krankenkasse bleibt gleich.

Je nach Ihrem gewählten Zahnzusatztarif können Sie den oftmals sehr teuren Eigenanteil bei größeren Zahnbehandlungen zum Teil oder in Gänze versichern. Hochwertige Zahnersatzkomponenten aus teuren Materialien, wie es bei Keramikinlays, Implantaten und Brücken der Fall ist, bekommen Sie so bezahlt. Genau wie etwaige kieferorthopädische Maßnahmen der Kiefer- oder Zahnregulierung, die auch in den Versicherungsschutz mit hineingenommen werden können. Den Zahnzusatztarif bietet nicht jedes Privatversicherungsunternehmen gesondert an; gelegentlich ist ein solcher nur zusammen mit Tarifen ambulanter oder stationärer Behandlung zu haben. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Versicherern, die separate Zahnzusatztarife im Angebot haben.

Kein Deckungsschutz, wenn Behandlung schon läuft

Beabsichtigt der Antragsteller, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, muss er damit rechnen, dass das Versicherungsunternehmen von ihm eine vorherige zahnärztliche Untersuchung erwartet. Wird dabei festgestellt, dass bereits Zähne fehlen, so kann es zu einem Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag kommen. Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine zahnärztliche Behandlung zur Versorgung mit Zahnersatz im Gange, so werden diese Kosten nicht mit in den Versicherungsschutz aufgenommen. Man muss in aller Regel mit einer achtmonatigen Übergangszeit rechnen, in welcher noch keine Erstattungsleistungen erbracht werden.