Leistungskürzungen sind unvermeidbar
Wenn Sie Angestellter oder Arbeiter sind, bekommen Sie später eine gesetzliche Rente, Beamte erhalten eine Pension vom Staat. Wegen der ungünstigen Bevölkerungsentwicklung müssen in Zukunft immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen - damit die gesetzliche Rente finanzierbar bleibt, sind weitere Leistungskürzungen unvermeidbar.
Rente vom Chef
Durch betriebliche Altersvorsorge können Unternehmen für ihre Mitarbeiter eine ergänzende Alterssicherung aufbauen.
Von der Direktversicherung über die Unterstützungskasse und den Pensionsfonds bis hin zur Direktzusage gibt es verschiedene Formen der "Rente vom Chef". Alle Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Umwandlung von Gehaltsanteilen in eine Betriebsrente.
Schließen Sie Ihre Rentenlücke durch private Vorsorge
Mit einer privaten Altersvorsorge können Sie die Lücke zwischen gewünschtem und tatsächlichem Alterseinkommen („Vorsorgelücke“) eigenverantwortlich schließen. Zur privaten Altersvorsorge zählt die Privatrente genauso wie die Kapitallebensversicherung, Sparguthaben, der Erwerb von Wohneigentum oder von Wertpapieren. Der Staat fördert private Vorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Riester- und Rürup-Rente sind Formen der kapitalgedeckten Altersorsorge - anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden Ihre Beiträge einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Rente wieder an Sie ausgezahlt.