Privathaftpflichtversicherung günstig – Vergleich der besten Angebote – Leistungsvergleich

Wie sind Sie durch Ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt?

Wenn Sie einmal von jemandem wegen eines Schadens in die Ersatzpflicht genommen werden, ist es gut, im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung zu sein. Werden vom Geschädigten Zahlungsansprüche an Sie gerichtet, dann können Sie den Fall Ihrer Versicherung melden, die durch qualifiziertes Personal prüft, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Sind die Ansprüche des Geschädigten begründet, leistet die Versicherung die geschuldete Entschädigung. Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie sind, haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung zugleich Deckungsschutz für Haftungsfälle im Zusammenhang mit diesem Wohneigentum. Als Verheirateter wählen Sie den Tarif, in dem auch Ehegatte und Kinder mitversichert sind. Halten Sie sich für einen vorübergehenden Zeitraum außer Landes auf, dann besteht auch für die im Ausland herbeigeführten Schadensfälle Versicherungsschutz durch Ihre PHV. Haben Sie noch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und machen sich dann aus Unachtsamkeit schadensersatzpflichtig, müssen Sie sich persönlich mit den Ansprüchen der geschädigten Partei befassen oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, und im Ergebnis die berechtigten Ansprüche aus eigener Tasche ausgleichen.

Hilfe bei unberechtigten Forderungen

Wenn Sie mit Forderungen konfrontiert werden, die nicht berechtigt sind, steht Ihnen Ihr Versicherer bei der Abwehr solcher Begehren zur Seite. Sollten Sie von jemandem verklagt werden, der Ansprüche stellt, die Ihr Versicherer abgelehnt hat, dann übernimmt der Versicherer für Sie das Prozesskostenrisiko und die Prozessführung, indem Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. So kommen Sie in den Genuss von passivem Rechtsschutz durch Ihren Privathaftpflichtversicherer bei der Verteidigung gegen unbegründete Forderungen. Im Deckungsschutz der PHV nicht enthalten sind Schäden aus dem Führen von Kraftfahrzeugen, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufkommt. Auch nicht eingeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen. Des weiteren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Schäden oder gegenseitige Schäden durch Personen, die in demselben Vertrag versichert sind.