Rürup Rente günstig – Vergleich der besten Angebote – Welche Förderbeträge?

Steuerliche Förderung der Rürup-Rente

Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung der Rürup-Rente festgelegt. Seit 2005, als die Rürup-Rente eingeführt wurde, bis 2025 findet eine stufenweise Erhöhung der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente statt. Sie können die gezahlten Beiträge zu Ihrem Rürup-Rentenversicherungsvertrag gemeinsam mit den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rente im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd geltend machen. Hierbei ist es so, dass der als Sonderausgaben abzugsfähige Betrag noch um den schon steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert wird. Für Alleinstehende konnten im Jahr 2005 sechzig Prozent des Höchstbetrags von 20.000 Euro, für zusammen veranlagte Ehepartner sechzig Prozent des Höchstbetrags von 40.000 Euro als Sonderausgaben zur Reduzierung des zu versteuernden Einkommens geltend gemacht werden. Der Prozentsatz steigt seitdem jährlich um zwei Prozent, so dass die Höchstbeträge im Jahr 2025 zu einhundert Prozent ausschöpfbar sein werden.

Optimales Vergleichsangebot erhalten

Als Interessent kann man den Markt kaum noch überschauen. Zahlreiche Unternehmen bieten eigene Tarifvarianten an. Machen Sie daher Gebrauch von unserem Anfrage-Formular und erhalten Sie Ihr passendes Angebot und Hilfe durch einen fachkundigen Experten.