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Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde unentbehrlich

Wenn ein Hund überraschend auf die Straße läuft oder ein Tier von der Weide ausbricht und einen Schaden verursacht, ist man als Eigentümer in der Ersatzpflicht für die Folgekosten. Größere Tiere wie Hunde, Pferde, Ponys, Wildtiere und Kühe sowie Tiere, die im Rahmen der Landwirtschaft oder zu Zwecken des Gewerbes gehalten werden, sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters mitversichert. Für diese benötigt man eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt aber Schäden, für die der Eigentümer kleiner Haustiere wie Vögel, Katzen oder Kaninchen einstehen muss, so dass für diese Tiere keine separate Versicherung benötigt wird.

Gefahren und Risiken nicht vorhersehbar

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei größeren Tieren wegen des hohen Haftungsrisikos dringend erforderlich. Der Tierhalter muss nämlich bei schweren Schäden für Folgekosten aufkommen, die ihn wirtschaftlich ruinieren können. Man stelle sich einmal vor, als Halter nach einem tierbedingten Verkehrsunfall für alle Folgen wie Krankenhausbehandlung, Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität der Verletzten aufkommen zu müssen. Als Tierhalter ist man nach dem Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der sogenannten Gefährdungshaftung, muss also für die Verursachung des Schadens durch sein Tier einstehen, auch wenn einen im konkreten Fall kein Verschulden trifft.