Privathaftpflichtversicherung günstig – Vergleich der besten Angebote – Geschützte Personen

Versicherter Personenkreis

Den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung genießt der Versicherte als Inhaber des Versicherungsvertrags. In ein und demselben Vertrag können zusätzlich auch noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit hineingenommen werden. Hat man einen Lebensgefährten, mit dem man nicht verheiratet ist, kann man diesen durch namentliches Aufführen im Versicherungsvertrag in den Deckungsschutz der Privathaftpflicht einbeziehen. Ist das Paar verheiratet, so ist der Ehegatte in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Gleiches gilt für die Kinder. Einen preiswerteren Tarif kann man nutzen, wenn man keine Kinder hat. Ist man alleinstehend, also ohne Partner, nutzt man den Singletarif.

Hilfspersonen mitversichert

Bestellen Sie Hilfspersonen für Verrichtungen in Garten und Haus oder zur Kinderbetreuung, dann ersetzt Ihre Haftpflichtversicherung diejenigen Schäden, die von diesen Personen während der Tätigkeit einem anderen zugefügt werden. Haben Sie also beispielsweise eine Aushilfe für Gartenarbeiten eingesetzt und verursacht die Aushilfe beim Nachbarn einen Schaden, dann kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf. Sollte der Versicherte versterben, dann läuft der Vertrag bis zur nächsten Beitragszahlung weiter und die Familienmitglieder haben bis dahin Versicherungsschutz. Der Ehepartner kann den Vertrag dann durch Bezahlen des kommenden Beitrags fortsetzen.