Riester Rente günstig – Vergleich der besten Angebote – Wer hat Riester Anspruch?

Berechtigter Personenkreis

Zu den unmittelbar zulagenberechtigten Personen im Rahmen der Riester-Förderung gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Beamte, Richter und Soldaten, Amtsträger, Kindererziehende im Erziehungsurlaub, geringfügig Beschäftigte und die Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld II sowie Pflegepersonen, die nicht gewerblich tätig sind, also z.B. Angehörige im Haushalt pflegen. Auch der Ehepartner ohne eigenen direkten Riester-Anspruch, also z.B. eine nicht berufstätige Hausfrau, kann Riester-Förderung auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag mit einer Mindesteinzahlung von sechzig Euro jährlich erhalten.

Personen ohne Riester-Förderung

Keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung haben zum Beispiel Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, also Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Apotheker. Außerdem Bezieher von Altersrenten sowie Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung. Ebenso wie nicht rentenversicherungspflichtige Studenten und geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag nicht auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken.